Allgemeine Geschäftsbedingungen
WORKOUT Services
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Stand: Mai 2024
WORKOUT Services
Holl-Trieu & Zapasnik GbR
Sebastianstraße 88
10969 Berlin
Die von WORKOUT Services (nachfolgend „Agentur“) zur Verfügung gestellten Angebote richten sich an Verbraucher*innen i. S. d. § 13 BGB und Unternehmen i. S. d. § 14 Abs. 1 BGB (nachfolgend „Auftraggeber*in“).
1 Vertragsgegenstand, Auftragserteilung
1.1
Die Agentur ist ein 2020 gegründetes Designbüro und Beratungsunternehmen, das visuelle Marken, Kampagnen und digitale Produkte entwickelt. Die Agentur bietet diverse Leistungen in den Bereichen Creative und Art Direction, Branding, Brand Strategy, Naming, Grafikdesign, Editorial Design, Printed Matter, Webdesign (UI/UX) an.
1.2
Sämtliche von der Agentur dargestellten Informationen zu verschiedenen Dienstleistungen sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst zustande, wenn Auftraggeber*in oder die Agentur schriftlich (E-Mail genügt) ein unterbreitetes Angebot bedingungsfrei angenommen hat.
2 Geltung dieser AGB / Vertragsschluss
2.1
Die Agentur stellt ihre Angebote auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.2
Auch wenn beim künftigen Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur in ihrer bei Abschluss des Vertrages unter https://www.workout-services.com/terms-and-conditions-agb abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
2.3
Mit Bestätigung des zur Verfügung gestellten Angebots unter Hinweis auf diese Bedingungen in ihrer bei Abschluss des Vertrages unter https://www.workout-services.com/terms-and-conditions-agb abrufbaren Fassung, bestätigt Auftraggeber*in, dass sie*er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und akzeptiert.
2.4
Diese Bedingungen gelten nicht für entsprechend gekennzeichnete Leistungen externer Dienstleister*innen, die nicht von der Agentur selbst angeboten werden, auch wenn dies unentgeltlich geschieht. Für diese Dienste gelten ausschließlich die von der/dem Dritten eingestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3 Leistungspflichten Agentur
3.1
Die Agentur verpflichtet sich zur termin-, sach- und fachgerechten Erstellung der vertragsgemäßen Leistungen laut Angebot. Hierbei berücksichtigt die Agentur insbesondere die Vorgaben von Auftraggeber*in. Die Vertragsparteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte oder Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Sämtliche Leistungsergebnisse werden schriftlich dokumentiert.
3.2
Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem Auftraggeber*in sich in Zahlungsverzug aus Ziffer 5 befindet, und um den Zeitraum, in dem die Agentur durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Fristen gelten auch um den Zeitraum verlängert, in welchem Auftraggeber*in Leistungspflichten aus Ziffer 4 nicht nachkommt.
4 Leistungspflichten Auftraggeber*in
4.1
Auftraggeber*in stellt Agentur die zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen (z.B. Abbildungen, Beschreibungen), die in ihrer Form den final eingebundenen Inhalten entsprechen, rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu gehören sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Filme und Logos. Bezieht sich der Auftrag auf die Gestaltung einer Webseite, ist Auftraggeber*in allein für die Befüllung dieser verantwortlich.
4.2
Auftraggeber*in garantiert, dass sämtliches zur Verfügung gestelltes Material frei von Rechten Dritter ist und hält die Agentur diesbezüglich von sämtlichen Rechten Dritter schadlos. Mögliche Rechtsverfolgungskosten werden von Auftraggeber*in getragen. Marken- oder sonstige Rechte werden dabei ausdrücklich nicht eingeräumt. Diese verbleiben bei Auftraggeber*in. Diese*r willigt insoweit in die zur Leistungserfüllung erforderliche Bearbeitung ein.
4.3
Die Auswahl, Nutzung und Anmeldung eines Unternehmensnamens, der im Rahmen eines Auftrags entwickelt wurde, liegt in der ausschließlichen Verantwortung von Auftraggeber*in. Auftraggeber*in stellt sicher, dass der Unternehmensname keine Rechte Dritter, einschließlich aber nicht beschränkt auf Markenrechte, Urheberrechte, Namensrechte oder sonstige Eigentumsrechte verletzt. Auftraggeber*in hält die Agentur diesbezüglich von sämtlichen Rechten Dritter frei. Mögliche Rechtsverfolgungskosten werden von Auftraggeber*in getragen.
4.4
Auftraggeber*in ist nach Fertigstellung innerhalb angemessener Frist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese keine wesentlichen Mängel aufweist.
5 Zahlungsmodalitäten, Schrift- und Softwarelizenzen
5.1
Auftraggeber*in vergütet die Leistungen gemäß dem Angebot / der Leistungsbeschreibung. Die Agentur lässt Auftraggeber*in zu diesem Zwecke ordnungsgemäße Rechnungen zukommen. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto, das heißt zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
5.2
Wird während des Prozesses deutlich, dass die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit, die veranschlagte Arbeitszeit um 10% überschreiten wird, wird die Agentur Auftrag-geber*in hierüber umgehend schriftlich informieren. Über alle Arbeitsstunden, die über 110% hinausgehen, werden die Parteien eine gesonderte Vergütung abspre-chen, die nach dem vereinbaren Stundensatz erfolgt.
5.3
Die Berechnung der Vergütung für die Einräumung von Nutzungslizenzen erfolgt nach den jeweiligen Faktorsätzen für die bestimmte Nutzungsart und des vereinbarten Stundensatzes. Die offizielle Tabelle der Allianz deutscher Designer ist diesen AGB zur Einsicht beigefügt. Eine Auflistung der Faktoren und die konkrete Berechnungsgrund-lage werden in dem Angebot aufgeführt.
5.4
Sollten weitere Kosten anfallen (zum Beispiel Versand- und Telekommunikationskosten, Reisekosten, Zubehör, etc.) sind diese zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zu-sätzlich verlangte Leistungen werden nur nach Absprache in Rechnung gestellt.
5.5
Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe der zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistung zu fordern, wobei im Falle nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ein angemessener Abschlag zu erfolgen hat. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Auszahlungstranchen: 40% des Gesamthonorars sind bei Vertragsunterzeichnung fällig. Weitere 40% des Gesamthonorars sind bei Fertigstellung von 50% der beauftragten Leistungen fällig. 20% des Gesamthonorars wird bei vollständiger Abnahme der Gesamtleistung fällig.
5.6
Ist Auftraggeber*in Unternehmer*in i. S. d. § 14 I BGB kommt diese*r ohne weitere Erklärung der Agentur 15 Tage nach Erhalt einer entsprechenden ordnungsgemäßen Zahlungsaufforderung für die Abschlagszahlungen und 15 Tage nach Teilabnahme bzw. Abnahme in Verzug, soweit nicht vorher bezahlt wurde. Dies gilt nicht für Auftraggeber*innen, die Verbraucher*innen i. S. d. § 13 BGB sind; hier gilt eine 30-tägige Zahlungspflicht.
5.7
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen von Auftraggeber*in ist nur möglich, soweit diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis bleiben hiervon unberührt. Außer im Bereich des § 354 a HGB können Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte abgetreten werden.
5.8
Werden für einen genehmigten Entwurf lizenzierte Schriften oder für das Werk geforderte Softwarelizenzen verwendet, so ist die Agentur verpflichtet, Auftraggeber*in über die Kosten dieser Lizenzen zu informieren. Diese Lizenzen gehören nicht zum Vertragsgegenstand. Auftraggeber*in hat als alleinige*r Nutzer*in der Schrift sowie der Software die Kosten dafür zu tragen.
6 Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
6.1
Die Agentur räumt Auftraggeber*in für den jeweiligen Zweck die erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur hergestellten Werken und vertragsgemäßen Arbeiten ein. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann zwischen den Parteien, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall streitig sein sollten. Der Agentur stehen insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff UrhG zu. Sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist, werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der vorherigen textlichen (E-Mail genügt) Vereinbarung zwischen den Parteien.
6.2
Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf Auftraggeber*in über.
6.3
Die Agentur darf den Inhalt des Angebots nach Zustandekommen des Vertrages selbst nicht entgeltlich nutzen und weder in unveränderter noch bearbeiteter Form Dritten zur Verfügung stellen. Unberührt davon erklärt Auftraggeber*in die Zustimmung zur unentgeltlichen Nutzung der Arbeiten und Nennung von Agentur zu Referenzzwecken und Eigenwerbung in allen Medien, einschließlich Internet, Social Media und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.
6.4
Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung auf Auftraggeber*in sind von dieser*m abgelehnte und/oder abgebrochene Leistungen der Agentur (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der Agentur, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte. Sämtliche von der Agentur in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellte Dokumente schriftlicher oder elektronischer Art sind nach Aufforderung unverzüglich zurückzugewähren.
6.5
Die Agentur versichert, dass die Arbeiten frei von Rechten Dritter sind und stellt Auftraggeber*in insoweit von der Inanspruchnahme durch Dritte frei. Das gilt nicht in Bezug auf von Auftraggeber*in zur Verfügung gestellte Namen, Titel, Unterlagen, Texte, Bilder sowie Schrift- und Softwarelizenzen. Für diese haftet Auftraggeber*in selbst.
6.6
Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der von der Agentur im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung hergestellten Werke, stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich der Agentur zu, soweit vertraglich nicht gegenteiliges vereinbart wurde. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Agentur entsprechende Verwertungsrechte.
6.7
Vertragsgegenstände, sonstige Unterlagen, Entwürfe, Vorlagen, Muster, Strategien etc. von der Agentur, die Auftraggeber*in vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, verbleiben im ausschließlichen Eigentum der Agentur und dürfen nur zur Abwicklung des Vertrages verwendet werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und bei Aufforderung, spätestens nach Auftragsbeendigung oder bei Nichtzustandekommen des Vertrages zurückzugeben.
6.8
Auftraggeber*in ist nicht gestattet, Änderungen an Werken und Leistungen der Agentur vorzunehmen oder diese selbstständig weiter zu entwickeln.
7 Abnahme / Mängel
7.1
Die von der Agentur zu erbringenden Arbeiten sind von Auftraggeber*in, sofern diese auftragsgemäß und sorgfältig und entsprechend den Vorgaben von Auftraggeber*in, mangel- und rechtefrei übergeben wurden, innerhalb angemessener Frist abzunehmen. Bei Mängeln wird der Agentur innerhalb einer angemessenen Frist gem. Ziffer 7.2 Gelegenheit zur Nachbesserung gewährt.
7.2
Die Abnahme gilt bei Auftraggeber*innen, die Unternehmer*innen sind, als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von 15 Tagen nach Bereitstellung abgelehnt wird. Zahlung bedeutet keinen Verzicht auf das Rügerecht und gilt nicht als Abnahme.
7.3
Bei Mängeln steht Auftraggeber*in ein Zurückbehaltungsrecht der Zahlung nach Ziffer 5 nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nachbesserung steht. Auftraggeber*in ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn Auftraggeber*in fällige Zahlungen nach Ziffer 5 nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mangelhaften – Leistungen steht.
7.4
Während der Fertigstellungsphase ist die Agentur berechtigt, Auftraggeber*in einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme vorzulegen, sofern es der Natur des Auftrags entspricht. Auftraggeber*in ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile des Werkes den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
8 Haftung
8.1
Die Agentur und ihrer Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Auftraggeber*in vertrauen kann. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
8.2
Soweit Mängel einer von der Agentur erbrachten Leistung behebbar sind, tritt eine Schadensersatzplicht für diese Mängel erst dann ein, wenn Auftraggeber*in die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von 14 Werktagen nicht behoben hat.
8.3
Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, auch solcher Dritter, die in Bezug auf von Auftraggeber*in zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Namen, Titel, Bilder, Texte und Dokumente basieren.
8.4
Markenrechte und Namensrechte werden von der Agentur nicht geprüft. Sie werden von jeglicher Haftung diesbezüglich von Auftraggeber*in freigestellt.
8.5
Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für die IT-Infrastruktur oder -sicherheit der Auftraggeber*innen. Dies gilt vor allem bei der Bereitstellung und Bearbeitung digitaler Projekte durch die Agentur wie beispielsweise der Erstellung einer neuen Website.
9 Geheimhaltung
9.1
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht von objektiven Beobachter*innen als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, vertraulich zu behandeln, ebenso diese von Kund*innen der Vertragsparteien. Den Vertragsparteien ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Leistungserfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
9.2
Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (freie Mitarbeitende, etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
9.3
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Vertragspartei vor Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren; die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die offenlegende Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt; die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat; die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Informationen weder vertragliche noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletz; die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu vertraulichen Informationen entwickelt hat; die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Sowie zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber umgehend informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
9.4
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertrages weiter.
10 Vertragsdauer / Kündigung
10.1
Soweit nicht anders vereinbart, beginnt das entgeltliche Vertragsverhältnis mit Bestätigung des durch die Agentur bereitgestellten Angebots durch Auftraggeber*in und endet mit der Bereitstellung und Abnahme des von der Agentur hergestellten Werkes oder der Erbringung der beiderseitigen vertragsgemäßen Leistungen. Urheber- und Nutzungsrechte nach Ziffer 6 dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.
10.2
Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur gegen ihre Pflichten aus dem vertragsgemäßen Leistungsangebot aus Ziffer 1 sowie Ziffer 2 oder Auftraggeber*in gegen die Pflichten aus Ziffer 4 oder die Zahlungspflichten aus Ziffer 5 dieses Vertrags verstößt.
Sofern keine Vertragslaufzeit vereinbart wurde, entsteht ein Dauerschuldverhältnis, welches von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann.
10.3
Bei der vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch Auftraggeber*in, sind die der Agentur bis zur Beendigung entstandenen Kosten, der bezifferbare Arbeitsaufwand und vertragsgemäß erbrachte Leistungen zu vergüten sowie ggf. entstandene Schäden angemessen zu ersetzen. Die Agentur ist zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge verpflichtet.
10.4
Bei der vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch Auftraggeber*in, sind die der Agentur bis zur Beendigung entstandenen Kosten, der bezifferbare Arbeitsaufwand und vertragsgemäß erbrachte Leistungen zu vergüten sowie ggf. entstandene Schä-den angemessen zu ersetzen. Die Agentur ist zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge verpflichtet.
11 Datenschutz
11.1
Soweit die Agentur zur Ausübung ihrer Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten und/oder Dritten betraut ist, ist sie verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung bzw. dem BDSG-neu zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, deren Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit.
11.2
Auftraggeber*in verarbeitet zum Zwecke der Durchführung dieses Auftragsverhältnisses personenbezogene Daten der Agentur, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung dieser Vereinbarung und nach deren Begründung für die Durchführung oder Beendigung dieser Vereinbarungen erforderlich ist. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten notwendig ist und kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person an einem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt. Auftraggeber*in ist daher insbesondere berechtigt, die personenbezogenen Daten der Agentur und ihrer an der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen beteiligten Mitarbeiter*innen im notwendigen Umfang an eine*n eigene*n oder externe*n Buchhalter*in, Steuerberater*in, das Finanzamt oder eine*n Rechtsanwält*in zur Durchführung, Abrechnung und Abwicklung der Vertragsverhältnisse weiterzugeben, zu speichern und zu verarbeiten.
Widerrufsrecht
12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher*innen besteht nicht (§ 312 g Abs. 2 Satz 1 BGB).
13 Schlussbestimmungen
13.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit zulässig, der Sitz der Agentur, Berlin.
13.2
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels E-Mail. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.